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Nationalpark Kalkalpen – ein Garant der biologischen Vielfalt

Nationalpark Kalkalpen zählt zu den artenreichsten Waldschutzgebieten Mitteleuropas

 
(Molln, Jänner 2010) Die Vereinten Nationen haben 2010 zum „Internationalen Jahr der Biodiversität“ erklärt. In diesem Jahr sind die Mitgliedstaaten aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen um den Verlust an biologischer Vielfalt bedeutend zu verringern.
 
Biodiversität, die Vielfalt des Lebens, hat drei wesentliche Elemente: die Vielfalt der Arten, die Vielfalt der Lebensräume und die genetische Vielfalt. Die Internationale Konvention über die biologische Vielfalt, die bisher von 192 Staaten, nicht aber den USA, beschlossen wurde, verpflichtet die Unterzeichner, wie auch Österreich, die biologische Vielfalt in ihrer Gesamtheit zu schützen.
Die Biodiversität ist eine wesentliche Lebensgrundlage für das menschliche Wohlergehen, weshalb ihre Erhaltung von besonderem Interesse ist. Dabei treffen die Folgen einer abnehmenden Biodiversität oft als erstes die Armen der Welt, da diese häufig auf die aus der Natur gewonnenen Erzeugnisse angewiesen sind.
 
Der Nationalpark Kalkalpen zählt zu den artenreichsten Waldschutzgebieten Mitteleuropas. Nationalpark Direktor Dr. Erich Mayrhofer möchte das Jahr 2010 nützen um möglichst vielen Menschen bewusst zu machen, dass dem Schutz der Biodiversität im Nationalpark Kalkalpen höchste Priorität zukommen muss. Am besten wird dieses Ziel erreicht in dem 75 % der Nationalpark Fläche, das sind 156 km²,  „Wildnisbereich“ wird. Auf dieser Fläche sollen natürliche Prozesse ohne Zutun des Menschen ungestört ablaufen dürfen. Viele Projekte und Veranstaltungen werden 2010 ganz im Zeichen der Artenvielfalt stehen.
 
Wildnis zeigt wie Natur wirklich ist
Wildnis wird im Nationalpark Kalkalpen als ist ein großes zusammenhängendes Gebiet verstanden, in welchem die Natur sich selbst überlassen ist. Menschliche Eingriffe sind nur zur Erreichung der Nationalpark Ziele möglich.
Im Wildnisbereich befinden sich kleinere Wälder, die noch nie geschlägert wurden, sie sind die Kernstücke des Nationalparks Kalkalpen und besondere Reservate biologischer Vielfalt. Einige dieser Urwald-Reste sind bekannt, weitere Urwald-Verdachtsflächen werden 2010 in Projekten untersucht.
 
Freiheit für Wildtiere
Wegweisend ist das Projekt Econnect. Im Verbund mit 15 weiteren Schutzgebieten, wie beispielsweise dem Wildnisgebiet Dürrenstein in Niederösterreich und dem Nationalpark Gesäuse, sollen durch Wildtier-Korridore übergreifenden Artenprojekte unterstützt werden. Ein besonderes Anliegen ist der Schutz von gefährdeten Wildtieren wie Steinadler, Wespenbussard, Weißrückenspecht, Auerwild, Bachforelle und Luchs, weil sie die Weite und Ruhe der Waldlandschaft der nördlichen Kalkalpen benötigen.
 
Wildnis schafft Vielfalt
Untersuchungen von ursprünglichen Lebensräumen und die Erforschung seltener Arten wie zum Beispiel Waldvögel, Amphibien, Schmetterlinge und Totholzorganismen sollen die Vielfalt der Wildnis als genetisches Erbe unter Beweis stellen. Im öffentlich zugänglichen „Tagebuch der Wildnis“ werden Stürme, Lawinen, Hochwässer, Muren, Brände  und andere Umweltparameter dokumentiert. Damit können Interessierte „via Internet“ Zeitzeugen der Rückkehr der Wildnis werden.
 
Wildnis sichert biologische und genetische Ressourcen
Das im Nationalpark Kalkalpen gesammelte Wissen über die Entwicklung und die Bedeutung natürlicher Prozesse wird wissenschaftlich dokumentiert. In Verbindung mit dem Klimawandel und dem Artenschwund wird die Bedeutung des Nationalpark Kalkalpen als Gen-Reservoire und Speicher des Natur-Erbes weiter ansteigen und wissenschaftlich an Bedeutung zunehmen. Die Ergebnisse weiterer Forschungen sind wichtige Grundlagen für die Bildungs- und Informationsarbeit des Nationalpark Kalkalpen“.
 
Die UNO hat das Jahr 2010 zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt erklärt (CBD: Convention on Biological Diversity). Österreich hat das Übereinkommen 1992 unterzeichnet und 1994 ratifiziert. Die erste Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt wurde 1998 vorgelegt und an einer Weiterentwicklung der Strategie wird laufend gearbeitet. Rechtliche Grundlage stellt das internationale „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ Bundesgesetzblatt Nr. 213/1995 dar. Danach sollen die Vertragsstaaten gemäß Artikel 8 ein:
a) System von Schutzgebieten und Gebieten, in denen besondere Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt notwendig sind, einrichten.
b) Leitlinien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten erarbeiten;
c) Biologische Ressourcen von Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten regeln oder verwalten, um ihre Erhaltung oder nachhaltige Nutzung zu gewährleisten;
d) Bewahrung lebensfähiger Populationen von Arten in ihrer natürlichen Umgebung fördern;
e) den Schutz von Schutzgebieten verstärken;
f) beeinträchtigte Ökosysteme sanieren und wiederherstellen sowie die Regenerierung gefährdeter Arten fördern;
g) die Einbringung nicht heimischer Arten verhindern;
h) Tätigkeiten, die eine erhebliche nachteilige Wirkung auf die biologische Vielfalt erwarten lassen, regeln und beaufsichtigen, wobei unter Bezug auf Artikel 7 und Anhang I besonders die Liste von Kategorien mit Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt überwacht werden sollen:
1) Ökosysteme und Lebensräume, die über eine große Vielfalt, zahlreiche endemische oder bedrohte Arten oder Wildnis verfügen;
2) Arten und Gemeinschaften die bedroht sind oder als Indikatorarten von Bedeutung sind:
3) Gene von sozialer, wissenschaftlicher oder wirtschaftlicher Bedeutung.
 
Link:
www.kalkalpen.at
 
 
 
Marek/Neffe

 

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02.02.2010,